Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Ab einer bestimmten Baustellengröße hat der Bauherr die Auflage, seine Pflichten bezüglich des Gesundheit-und Arbeitsschutzes nach den Vorgaben der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverodrnung - BaustellV) zu erfüllen. Er kann diese Aufgabe übertragen und einen Baustellenkoordinator mit der Umsetzung der BaustellV beauftragen.

 

Aufgaben des Koordinators

 

- während der Planungsphase

 

          - Beratung des Bauherrn zu belangen des Gesundheits- und

            Arbeitsschutzes während der Bauphase

          - Beratung des ausschreibenden Ingenieurs bei der Erstellung der

            Leistungsverzeichnisse

          - Erstellen eines SIGE-Planes

          - Erarbeitung der Baustellenordnung

          - Erstellen der Vorankündigung

 

 

- während der Ausführungsphase

 

          - Mitwirkung bei der Baustelleneinrichtungen

          - Klärung und Koordination der sicherheitstechnischen Belange

          - Fortschreibung des SIGE-Planes

          - Baubegehungen, Teilnahme an Bauberatungen zu Belangen des 

            Gesundheit- und Arbeitsschutzes

 

 

- abschließend

 

          - Erarbeitung der Unterlage zum Objekt