Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Ab einer bestimmten Baustellengröße hat der Bauherr die Auflage, seine Pflichten bezüglich des Gesundheit-und Arbeitsschutzes nach den Vorgaben der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverodrnung - BaustellV) zu erfüllen. Er kann diese Aufgabe übertragen und einen Baustellenkoordinator mit der Umsetzung der BaustellV beauftragen.
Aufgaben des Koordinators
- während der Planungsphase
- Beratung des Bauherrn zu belangen des Gesundheits- und
Arbeitsschutzes während der Bauphase
- Beratung des ausschreibenden Ingenieurs bei der Erstellung der
Leistungsverzeichnisse
- Erstellen eines SIGE-Planes
- Erarbeitung der Baustellenordnung
- Erstellen der Vorankündigung
- während der Ausführungsphase
- Mitwirkung bei der Baustelleneinrichtungen
- Klärung und Koordination der sicherheitstechnischen Belange
- Fortschreibung des SIGE-Planes
- Baubegehungen, Teilnahme an Bauberatungen zu Belangen des
Gesundheit- und Arbeitsschutzes
- abschließend
- Erarbeitung der Unterlage zum Objekt