A -- wie Abdichtung (der Bodenplatte)
Ist die DIN 18195 – 4; 2000-8 Regel der Technik oder nicht?
Die DIN 18195 Teil 4 vom August 1983
stellte bei der flächigen Abdichtung im Aufbau der Bodenplatte / Fußboden eindeutig darauf ab, dass der Fußboden des Bauwerkes zu schützen sei. Dazu hieß es im Absatz „6.4.1 Allgemeines Zur
Abdichtung von Fußbodenflächen dürfen Bitumenbahnen, Kunststoffdichtungsbahnen oder Asphaltmastix verwendet werden.“ Im Abschnitt 5 wird dann unter Verwendung von bildhaften Darstellungen die
Anordnung der Abdichtung in prinzipieller Weise dargestellt. Unter 5.2.3. wird dann an die Ingenieurbegabung der Planer appelliert, nämlich besondere Maßnahmen zu ergreifen, wenn beispielsweise
die Anordnung von waagerechten Abdichtungen in Betonwänden nicht möglich ist.
In der novellierten Ausgabe vom August 2000 wird nun die Bodenplatte Gegenstand des Schutzes. Im Absatz 6.2.1 steht: „Die Bodenplatte ist grundsätzlich gegen aufsteigende Feuchtigkeit nach7.4
abzudichten. Dabei muss die Abdichtung des Fußbodens an die waagerechte Abdichtung der Wände so herangeführt werden oder mit ihr verklebt werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken insbesondere von
Putzflächen entstehen können (Putzbrücken).“ Auf die Bilder wurde verzichtet. Nun gut, unbedingt notwendig sind sie nicht. In Abschnitt 7.4.1 heißt es: „Für die Herstellung der Abdichtung
dürfen….. verwendet werden. Als Untergrund für die Abdichtung ist eine Betonschicht oder ein gleichwertiger standfester Untergrund erforderlich.“ Durch die Formulierung „grundsätzlich“ und „ist“
in Abschnitt 6.2.1 ist die Abdichtung ein MUSS. Und die Beschreibung des Untergrundes in Abschnitt 7.4.1 lässt keinen anderen Schluss zu, als dass in der Ebene unter der Bodenplatte mittels der
aufgezählten Materialien eine Abdichtung herzustellen ist. Auf die Abdichtung der Durchdringungen, die im Teil 9 der DIN 18195 behandelt wird, sei hier nur am Rande verwiesen.
Den Machern der DIN-Novellierung ist dabei wohl entgangen, dass in diesem Bereich in aller Regel zweimal abgedichtet wird. Üblicherweise wird bei vielen Bauwerken unter der Bodenplatte, also auf
dem verdichtetem Kiesbett eine PE-Folie verlegt. Das Verhindern des Abfließens von Zementleim in den Kies durch diese Folie sei hier der guten Ordnung halber erwähnt. Diese Folie ist nun nach der
neuen DIN nicht mehr zulässig. Nach Abschnitt 7.4.1 „ …dürfen Bitumenbahnen, kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen, Kunststoff- und Elastomer-Dichtungsbahnen, kunststoffmodifizierte
Bitumendickbeschichtungen oder Asphaltmastix verwendet werden.“ Keine PE-Folie. Die zweite Ebene wird dann in der Regel auf der Bodenplatte angeordnet. Damit wird der Fußbodenaufbau geschützt.
Diese Abdichtung wird dann mit den Wandsperren verbunden. Diese Variante wird in der jetzt gültigen DIN nicht mehr betrachtet.
Interessanter Weise ist in der Reihenfolge der Nennung der zulässigen Materialien im Abschnitt 7.4.1 die KMB an vorletzter Stelle genannt. In den dann folgenden Abschnitten werden die Materialien
einzeln betrachtet. Und hier schafft es die KMB an die erste Stelle. Es entsteht durchaus der Eindruck, dass der (erfolgreiche ) Kampf der Industrie um Etablierung der kunststoffmodifizierten
Bitumendickbeschichtungen (KMB) bei der Novellierung dieser Normenreihe die Konzentration der Beteiligten auf andere wesentliche Punkte geschwächt haben könnte.
Hilfreich ist der Text der DIN 18195 nicht nur an dieser Stellen nicht mehr. Insbesondere für diejenigen Planer und leider auch Sachverständige, die das Normenwerk in abgöttischer Weise verehren,
dürfte das Weltbild wohl wanken.
(9.September 2003)
