An dieser Stelle sollen einige immer wieder auftretende Begriffe erklärt werden :

Regel der Technik

Regeln der Technik (R.d.T.)

(auch: anerkannte Regeln der Technik; allgemein anerkannte Regeln der Technik)

 

Merkmale einer Regeln der Technik ist:

 

          - wissenschaftlich unumstritten

          - in der Praxis angewandt

          - in der Praxis bewährt

 

Die Einhaltung der Regeln der Technik ist Pflicht des Handwerkers.

 

Regeln der Technik können sein:

 

          - Gesetze

          - Normen (z. B. DIN Normen)

          - öffentlich- rechtlicher Regelwerke

            (z.B. Unfallverhütungsvorschriften)

          - Hersteller Vorschriften (hier ist teilweise Vorsicht geboten)

 

Mangel / Baumangel

Ein Baumängel liegt vor, wenn

 

          - dem Bauwerk eine zugesicherte Eigenschaft fehlt und/oder

          - bei dem Bauwerk eine nicht zulässige Abweichung des Ist- zum

            Sollzustand vorhanden ist und/oder

          - die Regeln der Technik nicht eingehalten wurden.

 

Sachverständiger / Gutachter

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Sachverständiger eine Person, die von einem bestimmten Sachgebiet mehr versteht als andere Personen und bereit ist, objektiv darüber Auskunft zu geben.

Der Sachverständiger muss Sachkompetenz und Glaubwürdigkeit besitzen.

 

Gerichtsgutachten

Bei einem Gerichtsgutachten wird der Sachverständige vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft beauftragt. Das Gutachten ist eine Entscheidungshilfe für das Gericht.

Das Gutachten ist für den Auftraggeber nicht bindend.

 

Privatgutachten

Ein Privatgutachten ist ein auf privatrechtlicher Vertragsgrundlage erstelltes Gutachten. Bei Einbringung in eine gerichtliche Auseinandersetzung wird ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag gewertet.

Das Gutachten ist für den Auftraggeber nicht bindend.

 

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten setzt eine privatrechtliche Vereinbarung (Schiedsgutachterabrede; - klausel; - vertrag; - vereinbarung) voraus. Die Parteien vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten einen Schiedsgutachter zu verpflichten. Der Sachverständige klärt und bewertet die Sachverhalte.

Das Gutachten ist verbindlich.

 

Versicherungsgutachten

Ein Versicherungsgutachten ist eine Entscheidungshilfe zu Art und Umfang der Maßnahmen nach einem Schadensfall. Dabei müssen die Ursachen für den Schaden benannt und die nach den Regeln der Technik notwendigen Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen qualifiziert und quantifiziert werden.

 

Beweissicherungsgutachten

Ein Beweissicherungsgutachten ist eine qualifizierte Dokumentation des Ist - Zustandes eines Bauteils, eines Bauwerkes oder einer Bauwerksanlage zu einem bestimmten Zeitpunkt, um später einen Vergleich vornehmen zu können.